Am 1. Januar 2020 tritt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Dies hat auch einen Einfluss auf das 2002 eingeführte Pflanzenpass-System:
- Alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen werden pflanzenpasspflichtig
- Der neue Pflanzenpass ist eine Etikette, die an der Handelseinheit angebracht wird
- Die Inhalte des Pflanzenpasses und deren Anordnung werden standardisiert
Für weitere Informationen sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!
Weitere Informationen
Für die Umsetzung des Pflanzenpasses empfehlen sich Barcode-Etiketten in Kombination mit kompakten Druckersystemen wie der TSC TC Serie. Alle geeigneten Druckersysteme und Etikettenmaterialien finden Sie bei TSC. Für Gartenbau- und Agrarbetriebe bieten unsere Drucklösungen für den Handel praxisnahe Informationen.


