Am 1. Januar 2020 tritt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Dies hat auch einen Einfluss auf das 2002 eingeführte Pflanzenpass-System:

  • Alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen werden pflanzenpasspflichtig
  • Der neue Pflanzenpass ist eine Etikette, die an der Handelseinheit angebracht wird
  • Die Inhalte des Pflanzenpasses und deren Anordnung werden standardisiert

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