GHS

Glo­bal har­mo­ni­sier­tes Sys­tem zur Ein­stu­fung und Kenn­zeich­nung von Che­mi­ka­li­en

GHS steht für eine ein­heit­li­che Ein­stu­fung und Kenn­zeich­nung von Gefahr­stof­fen, die vor­ran­gig in der Pro­duk­ti­on essen­zi­ell und somit von gro­ßer Bedeu­tung für die Inver­kehr­brin­ger von Che­mi­ka­li­en ist. Eti­ket­ten mit ein­heit­li­chen Pik­to­gram­men, Gefah­ren­hin­wei­sen und Sicher­heits­hin­wei­sen infor­mie­ren Nutzer:innen über gefähr­li­che Stoff­ei­gen­schaf­ten und die sich dar­aus erge­ben­den Maß­nah­men.

Was bedeu­tet GHS?

Beson­ders im glo­ba­len Han­del und Trans­port, aber auch im Arbeits­schutz und bei Verbraucher:innen kam es zu Miss­ver­ständ­nis­sen durch ver­schie­de­ne Sym­bo­le auf Sub­stan­zen mit Gefahr­stof­fen. Um die Ein­stu­fung und die Kenn­zeich­nung mit Gefah­ren­sym­bo­len welt­weit zu ver­ein­heit­li­chen, wur­de das glo­bal har­mo­ni­sier­te Sys­tem im Juni 2015 ein­ge­führt.

GHS-Dru­cker

Ent­wick­lung von GHS

Bereits 1992 erfolg­te in Rio de Janei­ro auf der Kon­fe­renz der Ver­ein­ten Natio­nen über Umwelt und Ent­wick­lung (UNCED) der Beschluss für die ein­heit­li­che Kenn­zeich­nung. Die­ses Man­dat, nie­der­ge­schrie­ben in Kapi­tel 19 der Agen­da 21, soll­te bis zum Jahr 2000 durch­ge­setzt wer­den. Schließ­lich ist 2003 die ers­te Aus­ga­be des GHS als „Pur­ple Book“ erschie­nen und wird seit­her kon­ti­nu­ier­lich über­ar­bei­tet und ver­bes­sert.

Gefahr-Ver­ord­nung in der EU

2008 führt die EU mit der Ver­ord­nung über die Ein­stu­fung, Kenn­zeich­nung und Ver­pa­ckung von Stof­fen und Gemi­schen (Regu­la­ti­on on Clas­si­fi­ca­ti­on, Label­ling and Pack­a­ging of Sub­s­tances and Mix­tures) das GHS ein, wel­ches 2009 offi­zi­ell in Kraft getre­ten ist. Somit gilt in allen EU-Mit­glieds­staa­ten die Ver­ord­nung und ersetzt die bis­he­ri­ge euro­päi­sche Stoff­richt­li­nie und Zube­rei­tungs­richt­li­nie. Spä­tes­tens seit 2015 müs­sen Stof­fe und Gemi­sche mit Kenn­zeich­nun­gen gemäß GHS/ CLP-Ver­ord­nung bedruckt wer­den. Die­se Ände­rung betrifft nicht nur Her­stel­ler, son­dern auch Lie­fe­ran­ten und Impor­teu­re, die fort­an mit GHS-Eti­ket­ten arbei­ten müs­sen.

Andreas Wagner

Andre­as Wag­ner

Dank unse­rer lang­jäh­ri­gen Kom­pe­tenz und unse­rem hoch­wer­ti­gen Pro­dukt­port­fo­lio fin­den wir gemein­sam das für Sie pas­sen­de Pro­dukt.

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E‑Mail: wagner@labeltech.ch

Grund­la­gen und Struk­tur

Fest­ge­legt wer­den unter ande­rem

  • Ein­stu­fungs­kri­te­ri­en von Stof­fen und Gemi­schen,
  • Vor­ga­ben zur Ver­pa­ckung und Kenn­zeich­nung,
  • dazu not­wen­di­ge Ele­men­te zur Kom­mu­ni­ka­ti­on der Gefah­ren sowie
  • geson­der­te Kenn­zeich­nun­gen für bestimm­te Gemi­sche.

Wäh­rend die Kri­te­ri­en in Form eines Tex­tes fest­ge­hal­ten wer­den, die­nen stan­dar­di­sier­te Pik­to­gram­me der Visua­li­sie­rung von Gefah­ren. Es wird unter­schie­den zwi­schen

  • phy­si­ka­lisch-che­mi­schen Gefah­ren,
  • Gesund­heits­ge­fah­ren und
  • Umwelt­ge­fah­ren.

Gefah­ren und Gefah­ren­klas­sen

Gefah­ren­klas­sen beschrei­ben die Art der Gefahr und sind abhän­gig vom Gefähr­dungs­po­ten­zi­al, was von den intrin­si­schen Eigen­schaf­ten der ein­zel­nen Che­mi­ka­li­en aus­geht. Die wei­te­re Unter­tei­lung erfolgt in Gefah­ren­ka­te­go­rien, die die Inten­si­tät aus­drü­cken. Es gibt ins­ge­samt

  • 16 Klas­sen für phy­si­ka­lisch-che­mi­sche Gefah­ren,
  • 10 Klas­sen für Gesund­heits­ge­fah­ren und
  • 1 Klas­se für die aqua­ti­sche Umwelt.

Die jewei­li­ge Kate­go­rie wird mit einer Zahl dar­ge­stellt, der ein Buch­sta­be ange­hängt wer­den kann, wel­cher den Gefah­ren­typ noch wei­ter dif­fe­ren­ziert.

Pik­to­gramm und Signal­wort

Das Gefah­ren­sym­bol hängt von der Gefah­ren­ka­te­go­rie ab und lässt sich an der rot umran­de­ten Rau­te und dem sich dar­in befind­li­chen zumeist selbst­er­klä­ren­den schwar­zen Pik­to­gramm mit wei­ßem Hin­ter­grund erken­nen. Gemäß der CLP-Ver­ord­nung soll es che­mi­sche Sub­stan­zen und die erfor­der­li­chen Sicher­heits­maß­nah­men kenn­zeich­nen.

Immer in Ver­bin­dung mit einem oder auch meh­re­ren Sym­bo­len steht ein Signal­wort auf dem GHS-Eti­kett: Ent­we­der Gefahr (dan­ger) für schwer­wie­gen­de Gefähr­dun­gen oder Ach­tung (war­ning) für weni­ger schwer­wie­gen­den Gefah­ren­ka­te­go­rien.

Gefah­ren­hin­wei­se und Sicher­heits­hin­wei­se
Frü­her haben R‑Sätze (risk state­ments) und S‑Sätze (safe­ty state­ments) auf Gefah­ren und sicher­heits­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen hin­ge­wie­sen, doch mit der Ein­füh­rung des GHS wur­den die­se mit den H‑Sätzen (hazard state­ments) und den P‑Sätzen (pre­cau­tio­na­ry state­ments) abge­löst. Über­dies gibt es noch die EUH-Sät­ze für beson­de­re Gefähr­dun­gen, die das GHS nicht berück­sich­tigt.

H‑Sätze und P‑Sätze set­zen sich zusam­men aus dem jewei­li­gen Buch­sta­ben, gefolgt von einer drei­stel­li­gen Zahl. Die ers­te Zif­fer bei den H‑Sätzen gibt die Gefah­ren­klas­se an

  • H2.. für phy­si­ka­li­sche Gefah­ren
  • H3.. für Gesund­heits­ge­fah­ren
  • H4.. für Umwelt­ge­fah­ren

Die ers­te Zif­fer bei den P‑Sätzen hat fol­gen­de Bedeu­tun­gen

  • P1.. All­ge­mei­nes
  • P2.. Prä­ven­ti­on
  • P3.. Reak­ti­on
  • P4.. Lage­rung
  • P5.. Ent­sor­gung

Dabei sind bestimm­te P‑Sätze den H‑Sätzen fest zuge­ord­net, was bedeu­tet, dass bei mehr H‑Sätzen auch die Anzahl der P‑Sätze steigt. Aller­dings soll, wenn nicht drin­gend nötig, die Anzahl der P‑Sätze nicht über 6 lie­gen.

GHS-Dru­cker

Wäh­rend sich die Inver­kehr­brin­ger und Her­stel­ler um die Ein­stu­fung che­mi­scher Stof­fe küm­mern, sorgt die Druck­in­dus­trie für geeig­ne­te Gerä­te, die die Gefahr­stoff-Kenn­zeich­nung erst ermög­li­chen und auch Soft­wares, mit der das Erstel­len von GHS-Eti­ket­ten schnell und ohne Kom­pli­ka­tio­nen von­stat­ten­geht.

Damit die Hin­wei­se und Gefah­ren­sym­bo­le selbst bei rau­en Ver­hält­nis­sen jeder­zeit erkenn­bar sind, wird eine zuver­läs­si­ge Lösung für den Druck, also das Label­ling gebraucht. Neben den Kri­te­ri­en für einen übli­chen Dru­cker, unter ande­rem ein schnel­ler Druck, also die Druck­ge­schwin­dig­keit, wird von indus­tri­el­len Dru­ckern eine beson­ders hohe Auf­lö­sung erwar­tet.

GHS Dru­cker sind spe­zi­ell zur Erstel­lung von GHS-kon­for­men Eti­ket­ten, also Gefahr­stoff-Eti­ket­tie­rung kon­zi­piert, die Gefah­ren­hin­wei­se ent­hal­ten.

Eben­so bestehen hohe Anfor­de­run­gen an das Mate­ri­al der Eti­ket­ten, da die­se auch Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen sowie Feuch­tig­keit stand­hal­ten müs­sen. Die­se robus­ten Eti­ket­ten, aber auch die Tin­te gel­ten als beson­ders lang­le­big, halt­bar, was­ser­fest und licht­be­stän­dig.

Neben Eti­ket­ten und somit der Ver­pa­ckung che­mi­scher Sub­stan­zen wer­den auch die Sicher­heits­da­ten­blät­ter zu den Pro­duk­ten mit GHS-Sym­bo­len, Hin­wei­sen und Signal­wör­tern bedruckt. Auf­grund der GHS/ CLP-Ver­ord­nung benö­ti­gen die­se Dru­cker ledig­lich zwei Far­ben, Schwarz und Rot. Durch die­se ein­fa­che Struk­tur ist die Druck­ge­schwin­dig­keit sehr hoch und die Dru­cker kön­nen für eine schnel­le Fer­ti­gung sor­gen.

GHS Druck­sys­te­me

Ein GHS-fähi­ger Dru­cker ist als Ein­zel­blatt- und End­los-Voll­farb-Laser­dru­cker und als Ther­mo­trans­fer­dru­cker erhält­lich. Sie bie­ten ver­schie­de­ne Vor­tei­le, die je nach Ver­wen­dung in Ihrem Unter­neh­men gewich­tet wer­den müs­sen. Die GHS-Eti­ket­ten müs­sen resis­tent gegen Salz­was­ser und Gefahr­stof­fe, wie Che­mi­ka­li­en sein.

Jedes Unter­neh­men benö­tigt also eine Soft­ware oder eine Lösung, mit der Sie Eti­ket­ten bedru­cken kön­nen. Die meis­ten Eti­ket­ten­dru­cker kön­nen auf Kunst­stoff-Eti­ket­ten dru­cken oder aber auf nor­ma­lem Papier, je nach Anwen­dungs­be­reich. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Dru­ckern kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne!

Geeig­ne­te Eti­ket­ten­dru­cker

In unse­rem Sor­ti­ment fin­den Sie diver­se Dru­cker zur Kenn­zeich­nung von Eti­ket­ten. Die Epson Color­Works Model­le ermög­li­chen den Druck eines Eti­ketts in beson­ders hoher Qua­li­tät und mit Son­der­far­ben aus For­ma­ten wie PDF oder ande­ren Datei­for­ma­ten. Die Auf­lö­sung des Color­works C7500 von Epson beträgt 600 × 1200 dpi. Wir füh­ren aber auch Gerä­te der CAB XC-Serie, unter ande­rem den CAB XC4. Natür­lich unter­stüt­zen die­se Dru­cker die GHS-Kenn­zeich­nung für Eti­ket­ten. Ger­ne geben wir Ihnen zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen zum Zube­hör, den Prei­sen und der Funk­ti­ons­wei­se der GHS-Dru­cker.

Wir bera­ten Sie ger­ne zu die­sem The­ma und zei­gen Ihnen unter ande­rem auch ger­ne ande­re Optio­nen, die eine Lösung für Ihre indi­vi­du­el­le Druck­si­tua­ti­on bie­ten kön­nen.

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